Vier Wochen Krieg im Libanon:

Israel und die USA müssen Schadenersatz leisten!

Einst sind die Vereinten Nationen unter maßgeblicher Beteiligung der USA gegründet worden, um – wie es die in San Franzisko beschlossene "Charta der Vereinten Nationen" verheißt – "künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat."

Und selbst, wenn dieser Anspruch als zu utopisch erscheinen mag, ging es in dieser Charta etwas weniger weitreichend zumindest darum, "Grundsätze anzunehmen und Verfahren einzuführen, die gewährleisten, dass Waffengewalt nur noch im gemeinsamen Interesse angewendet wird." Bei einem Bruch des Friedens oder einer Angriffshandlung hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den Tatbestand zunächst formell festzustellen und Maßnahmen zu beschließen, die notfalls in obigem Sinne auch Waffengewalt einschließen können (Artikel 39 und 42 der Charta). Sobald dies wirksam geschieht, erlischt auch das Recht von Staaten auf Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Charta.

Im Interesse der Wiederherstellung des Friedens und der Begrenzung des Leids ist es nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht des Sicherheitsrates, diese Verfahrensschritte so schnell wie möglich zu durchlaufen. Dazu ist als erstes eine sofortige Waffenruhe zu verlangen. Erst wenn diese von einer Seite nicht eingehalten wird, kann die andere Konfliktpartei den Kampf unter Berufung auf das Recht zur Selbstverteidigung fortsetzen.

Stattdessen wird der Sicherheitsrat von den USA entgegen Geist und Vorschrift der von ihnen mitgegründeten Vereinten Nationen blockiert, damit Israel seine weder verhältnismäßigen noch überhaupt zielführenden kriegerischen Maßnahmen fortsetzen kann.

Dafür müssen Israel wie auch die USA vor dem Internationalen Gerichtshof auf Schadenersatz verklagt werden. Die Demokratische Linke hat den Anspruch des Libanon auf Schadenersatz von Anfang an vertreten und unterstützt daher auch die entsprechende Forderung des libanesischen Ministerpräsidenten.

In welchem Umfang dann Israel berechtigte Gegenforderungen gegen den Libanon, von dem aus die Hisbollah operiert, stellen kann, ist Sache des Gerichts zu untersuchen und zu entscheiden.

Eine andere Frage ist, welchen Sinn nach all den Zerstörungen eine "internationale Friedenstruppe" haben soll. Frieden wird es im Nahen Osten erst geben, wenn grundlegende Probleme und krasse Verstöße gegen elementare Menschenrechte nicht länger beharrlich ignoriert werden. Dabei geht es nicht darum, das Existenzrecht Israels in Frage zu stellen, wohl aber die Rechtmäßigkeit der heutige Realität dieses Staates.